Erbrachte Dienstleistungen
Übersetzungen werden in der Regel in einem Textverarbeitungsprogramm (MS Word) erstellt; zudem übernehmen wir die direkte Bearbeitung von PowerPoint- und Excel-Dateien. Die Lieferung erfolgt zum vereinbarten Termin elektronisch (per E-Mail) oder in Papierform per Post beziehungsweise durch persönliche Abholung. Bei beglaubigten (gerichtlichen) Übersetzungen für Gerichte und Verwaltungsbehörden kann die Vorlage des Originals erforderlich sein; wir empfehlen daher, vorab mit der zuständigen Behörde zu klären, ob eine Übersetzung auf Grundlage einer Kopie akzeptiert wird.
Darüber hinaus sind wir berechtigt, eine autorisierte Konvertierung von Dokumenten in elektronische Form über das System Czech POINT durchzuführen und die Übereinstimmung des Ergebnisses mit dem vorgelegten Dokument zu bestätigen. Ferner erstellen wir elektronische beglaubigte Übersetzungen mit qualifizierter elektronischer Signatur und qualifiziertem Zeitstempel zur Einreichung über ein Datenpostfach oder andere elektronische Einreichungssysteme gemäß den geltenden Rechtsvorschriften der Tschechischen Republik, der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union.
Beglaubigte Übersetzungen
Eine beglaubigte Übersetzung ist eine Übersetzung eines Dokuments, die rechtskräftig ist und vor Gerichten, staatlichen Behörden oder anderen Institutionen vorgelegt werden kann, die eine offizielle Sprachversion des Textes verlangen. Die Übersetzung muss von einem Gerichtsübersetzer angefertigt und mit seinem Rundstempel und einer schriftlichen Klausel versehen sein, die bestätigen, dass die Übersetzung dem Original entspricht. Beglaubigte Übersetzungen werden beispielsweise für Geburtsurkunden, Diplome, Urteile, Verträge oder Vollmachten verwendet. Ihre Form ist streng geregelt und darf keine willkürlichen Änderungen oder Interpretationen enthalten. Genauigkeit, Unverfälschtheit und Vollständigkeit gehören zu den grundlegenden Anforderungen.
Textkorrekturen
Die Überprüfung der Übersetzung ist eine umfassende Kontrolle, bei der nicht nur die sprachliche, sondern auch die inhaltliche Richtigkeit des Textes bewertet wird. Der Überprüfer vergleicht die Übersetzung mit dem Original, überprüft die Terminologie, den Satzbau, die Vollständigkeit der Informationen und die allgemeine Verständlichkeit. Im Gerichtsübersetzungswesen ist die Überprüfung oft ein obligatorischer Schritt, insbesondere bei wichtigen Dokumenten mit rechtlicher Wirkung. Der Revisor muss qualifiziert sein und sollte über Kenntnisse des rechtlichen Kontexts verfügen. Ziel der Revision ist es, sicherzustellen, dass die Übersetzung in allen wesentlichen Punkten mit dem Original übereinstimmt. Die Revision verringert das Risiko von Fehlern, die Auswirkungen auf die Verfahrensstellung der Parteien oder die Gültigkeit des Dokuments haben können.
Legalisierung, Apostille, Superlegalisierung
Die Apostille ist eine internationale Beglaubigungsklausel, die die Echtheit der Unterschrift, des Stempels und der Funktion der ausstellenden Amtsperson bestätigt. Sie wurde durch das Haager Übereinkommen eingeführt und wird bei der Vorlage von Dokumenten im Ausland verwendet. Der Gerichtsübersetzer muss ihre Bedeutung, Struktur und sprachlichen Besonderheiten verstehen, da die Apostille oft als Teil des gesamten Dokuments übersetzt wird. In der Praxis wird die Apostille Dokumenten wie Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Diplomen oder Urteilen beigefügt. Ihre korrekte Auslegung ist für die Gültigkeit internationaler Rechtsgeschäfte von entscheidender Bedeutung. Der Übersetzer muss in der Übersetzung ihre Formulierungen, das Datum und die Identifikationsdaten der ausstellenden Behörde genau angeben.
Die Superlegalisation ist die höchste Form der Beglaubigung eines Dokuments und wird in Fällen angewendet, in denen ein Land nicht Mitglied des Haager Übereinkommens ist. Der Prozess umfasst mehrere Schritte: die Beglaubigung der Unterschrift und des Stempels der ausstellenden Behörde, die anschließende Beglaubigung durch das Außenministerium und schließlich die Beglaubigung durch die Vertretung des Ziellandes. Gerichtsübersetzer begegnen diesem Begriff bei der Übersetzung von Dokumenten, die für Länder bestimmt sind, die die Apostille nicht anerkennen. Die Übersetzung muss die Struktur und den Inhalt aller Beglaubigungsvermerke genau widerspiegeln. Der Übersetzer muss den Kunden auch darüber informieren, dass die Übersetzung manchmal erst nach Abschluss der vollständigen Superlegalisation angefertigt werden kann. Der gesamte Prozess ist administrativ aufwendig.
Muster
- Eidesstattliche Erklärung eines Geschäftsführers und Zustimmung zur Eintragung in das Handelsregister – Englisch [docx] [doc] [odt]
- Eidesstattliche Erklärung eines Geschäftsführers und Zustimmung zur Eintragung in das Handelsregister – Spanisch [docx] [doc] [odt]
- Eidesstattliche Erklärung eines Geschäftsführers und Zustimmung zur Eintragung in das Handelsregister – Russisch [docx] [doc] [odt]
- Eidesstattliche Erklärung eines Geschäftsführers und Zustimmung zur Eintragung in das Handelsregister – Ukrainisch [docx] [doc] [odt]




